Das Präsidium hat durch einen Umlaufbeschluss am 6. August 2017 vielfältige Änderungen der Rechts- und Strafordnung (RSO) beschlossen. Die geänderte RSO ist mit dem Beschluss unmittelbar in Kraft getreten und damit ab sofort anzuwenden.
Neben redaktionellen Umformulierungen, die vor allem der Klarstellung dienen, sind folgende wesentliche Änderungen zu beachten:
– Die Sanktionierung von Verstößen erfolgt nunmehr durch die verantwortlichen Funktionäre der jeweiligen Ebene, d.h. Verband, Region oder KFA. Dies war bislang nicht klar geregelt.
– Es wurde eine neue Regelung zur Verjährung von Verstößen (nach einem Jahr) eingefügt.
– Der Bußgeldkatalog (siehe Anlage 2 der Ordnung) ist umfassend überarbeitet worden. Hier wurden die Bußgeldhöhen für die häufigsten Verstöße verbindlich festgelegt; dies gestaffelt nach der Schwere des Verstoßes und der Ebene.
Die geänderte Fassung ist im Laufe des ersten Halbjahres 2017 von einer Arbeitsgruppe erarbeitet und dem Präsidium zur Beschlussfassung vorgelegt worden. In der Arbeitsgruppe waren Funktionäre aller Spielbetriebsebenen vertreten: Sportwarte und Vorsitzende von KFAs, Regionalwarte, der BKV-Sportwart und der Vizepräsident für Finanzen. Mit dieser Besetzung konnte sichergestellt werden, dass die neuen Regelungen die Belange der verschiedenen Ebenen und Regionen ausgewogen berücksichtigen.
Für die engagierte Mitarbeit möchten wir allen Beteiligten herzlich „Danke“ sagen.
BKV-Präsidium