Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
sicherlich habt ihr die aktuellen Nachrichten verfolgt. Am 02.11.2020 tritt der zweite Corona-bedingte Lockdown in Kraft. Freizeitsport innerhalb geschlossener Räume ist demnach ab Inkrafttreten verboten. Der Spielbetrieb wird einschließlich des 01.11.2020 seitens des BKV aufrechterhalten. Damit bleibt die gemeinsame Entscheidung des Präsidiums und des Sportausschusses vom 19.10.2020 zur Ergänzung der Ausschreibungen in allen Spielklassen erhalten (Newsletter-Mail vom 22.10.2020).
Florian Pinkawa
Marketingbeauftragter