Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
nach meiner letzten Information über die Arbeit im Sportverband vom 01.06.2022, fasse ich euch die Ergebnisse aus den letzten Präsidiumssitzungen und der Verbandsarbeit zusammen.
Präsidium und Sportausschuss
Seit dem letzten Artikel über die Aktivitäten der Organe fanden inzwischen 5 Präsidiumssitzungen und eine Sportausschusssitzung statt. Mehrheitlich waren die letzten Sitzungen weniger gestaltender als administrativer Natur. So sind insbesondere Angelegenheiten des allgemeinen Verbandsmanagements besprochen und diskutiert worden. Wichtigster diesbezüglicher Beschluss wurde zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Bußgeldkatalogs aus der Anlage 2 zur Rechts- und Strafordnung gefällt. Diese wird dem Präsidium einen entsprechenden geänderten Entwurf als Beschlussvorlage vorlegen. Die nächste Präsidiumssitzung findet am 07.12.2022 statt.
Rücktritt des DM-Beauftragten Peter Hesse
Der bisherige DM-Beauftragte Peter Hesse hat am 25.09.2022 dem Präsidium seinen sofortigen Rücktritt erklärt. Das Präsidium bedauert angesichts des jahrelangen Engagements den Rücktritt, respektiert aber natürlich auch die persönliche Entscheidung von Peter Hesse. Für die jahrelange und engagierte Arbeit ist ihm das Präsidium und der gesamte Billardsport zu Dank verpflichtet.
An der Funktion des DM-Beauftragten interessierte Sportfreundinnen und Sportfreunde können sich gern an die Mitglieder des Präsidiums wenden, um mehr über die zu besetzende Position zu erfahren.
Deutsche Meisterschaft 2023
Der Termin der Deutschen Meisterschaft 2023 steht vom 10.06.2023 bis 18.06.2023 fest! Das teilte gestern der Ausrichter der nächstjährigen Meisterschaften, Kolkwitzer SV 1896, mit. Angesichts des diesjährigen Vorgeschmacks in Form des Geh-Drauf-Turniers ist die Vorfreude auf die nächste Deutsche Meisterschaft – hoffentlich ohne Corona und mit Strom – groß.
Widerspruch gegen Präsidiumsbeschluss als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen
Mit Urteil vom 20.07.2022 hat die Schiedsstelle den Widerspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums zur Mannschaftssollstärke in der Saison 2022/2023 in der 1. Bundesliga aufgrund der Abmeldung der 1. Mannschaft aus SV Motor Cottbus-Saspow als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil ist mittlerweile auch rechtskräftig. Aufgrund der Bedeutung möchte ich euch das Urteil einmal kurz zusammenfassen:
Zur Frage der Zulässigkeit des Widerspruchs führt die Schiedsstelle im Wesentlichen aus, dass der Widerspruch beim unzuständigen Sportausschuss eingegangen sei und es dem Widerspruchsführer an einem berechtigten Interesse fehle, Rechtsschutz durch Inanspruchnahme der Schiedsstelle zu erreichen (sog. Rechtsschutzbedürfnis), sondern es ginge ihm nur um die generelle Absicherung der sportlichen Möglichkeit des Aufstiegs in der Folgesaison. Damit sei der Widerspruch unzulässig.
Hinsichtlich der Begründetheit führt die Schiedsstelle aus, dass aufgrund der Regelungen der STO grundsätzlich nur der Erstplatzierte einer abgeschlossenen Saison aufsteigen darf. Aufgrund des pandemiebedingten Saison-Abbruchs sei es jedoch zu keiner abgeschlossenen Saison gekommen, wonach auf Grundlage der STO kein regulärer Aufsteiger zustande gekommen sein kann. Daher sei der Widerspruch auch unbegründet.
Florian Pinkawa
VP-Öffentlichkeitsarbeit